Wird der deutsche Führerschein in Thailand anerkannt oder nicht?

Wird der deutsche Führerschein in Thailand anerkannt oder nicht?

Bangkok / Berlin. In den sozialen Netzwerken und in den deutschen Foren tauchen immer wieder Fragen zum Führen eines Fahrzeugs in Thailand auf. Welcher Führerschein ist in Thailand erlaubt bzw. berechtigt zum sie zum Fahren eines PKW oder Motorrads in Thailand? Die deutsche Botschaft in Bangkok hat zu diesem Thema ganz klar Stellung genommen und schreibt auf ihrer Webseite im Internet:

 

Führerschein in Thailand

Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Fahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.

Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Antragsformulare sind beim Department of Land Transport erhältlich.

 

Internationaler Führerschein

 

Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und erlaubt in einer Reihe von Länder (nicht in Thailand!) das Führen eines Fahrzeugs. Welche Ländern dazu zählen, kann z.B. über Automobilclubs, Reiseveranstalter oder die jeweilige Auslandsvertretung erfragt werden. Zur Beantragung des Internationalen Führerscheines wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle an Ihrem (ggf. letzten) deutschen Hauptwohnsitz oder an die Stelle, die Ihren jetzigen deutschen Führerschein ausgestellt hatte.

 

Verlust/“Umtausch“ des deutschen Führerscheins

 

Im Fall des Führerscheinverlusts können Auslandsvertretungen keinen neuen Führerschein ausstellen. Im Bedarfsfall kann Ihnen die Botschaft bei der Neubeschaffung/beim Umtausch eines Führerscheins gegen entsprechende Gebühr behilflich sein.

Das Merkblatt zum Verlust / “ Umtausch “ des deutschen Führerscheines und Beantragung einesinternationalen Führerscheines finden sie hier.

 

Thailändischer Führerschein in Deutschland

 

Inhaber einer thailändischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz begründen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die der Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zur Fahrerlaubnis müssen beachtet werden. Bitte beachten Sie die Ausführungen im folgenden Merkblatt: